Über eine Million Euro jährlich für Städte und Gemeinden im Kreis Herford

von Katharina Brand

Bund unterstützt Kommunen bei der Altschuldenentlastung

Das sind erfreuliche Nachrichten: Die Kommunen im Kreis Herford erhalten künftig jährlich insgesamt über eine Millionen Euro (1.094.993 Euro) aus den Mitteln des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes des Bundes. Darauf weisen die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Christian Dahm und Christian Obrok sowie der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze hin. Mit dem LKEG unterstützt der Bund von 2026 bis 2029 die Länder bei der Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten. Bundesweit stehen dafür jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung, auf NRW entfallen davon jährlich rund 164,5 Millionen Euro.

„Dass der Bund sich jetzt dauerhaft an der Entlastung hochverschuldeter Kommunen beteiligt, ist ein wichtiger Schritt. Für Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen, Spenge und Vlotho bedeutet das konkret eine jährliche Unterstützung, die dringend benötig wird (Aufschlüsselung siehe Tabelle)“, betont Stefan Schwartze. Die beiden Landespolitiker Dahm und Obrok ergänzen: „Dieses Geld kommt zusätzlich aus Berlin und hilft dabei, die finanziellen Folgen der hohen kommunalen Verschuldung abzufedern.“

Besonders wichtig sei, dass es sich nicht um eine einmalige Zahlung handele: „Die Mittel werden über mehrere Jahre bereitgestellt. Der Bund übernimmt damit Verantwortung für eine Herausforderung, die viele Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten belastet. Das ist ein wichtiges Signal an unsere Kommunen und an die Menschen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Stadt oder Gemeinde vor Ort handlungsfähig bleibt“, so Dahm, Obrok und Schwartze.

Nach den vorliegenden Zahlen liegt die Mindestentschuldungsquote bei 41,1 Prozent. Von den 167 teilnehmenden Gebietskörperschaften erhalten 152 genau diese Quote. So auch die Kommunen im Kreis Herford.  Höhere Entschuldungsquoten ergeben sich nur für besonders hoch verschuldete Kommunen durch die sogenannte Spitzenentschuldung, mit der nach der Mindestentschuldung verbleibende übermäßige Liquiditätskredite oberhalb von 1.500 Euro je Einwohner vollständig übernommen werden.

 

Wichtig für die Einordnung: „Die sogenannten LKEG-Mittel sind keine Leistung des Landes, sondern Bundesmittel. Das Land übernimmt hier lediglich die Weiterleitung an die Kommunen. Der Bund liefert“, so Dahm und Obrok.

 

Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz ist eine Altschuldenhilfe. Es soll die kommunalen Haushalte entlasten, nicht bestimmte Projekte wie Schulen oder Straßen direkt finanzieren. Die Mittel können grundsätzlich frei verwendet werden.

Für die Kommunen im Kreis Herford sind folgende Mittel jährlich kommunalscharf vorgesehen:

Keine Mittel erhalten:

Bad Oeynhausen, Bünde, Kreisverwaltung Herford

Hintergrund:
Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz sieht für die Jahre 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro an Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Unterstützung finanzschwacher Flächenländer bei der Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten vor. Die Verteilung zwischen den Ländern orientiert sich an den jeweiligen kommunalen Schuldenbeständen.